AGB

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Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Tributech GmbH.

Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge kommen, soweit sie auch durch Vermittler oder Vertreter entgegengenommen werden, erst aufgrund unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam zustande. Die Erteilung einer Rechnung steht der förmlichen Auftragsbestätigung gleich. Die Änderung schriftlich fixierter Vertragsbedingungen bedarf ihrerseits stets der Schriftform.
Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gehen stets eventuellen Einkaufsbedingungen des Käufers vor, es sei denn, wir erkennen die abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich an.

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Lieferung auf Kredit / Rücktritt

Grundlage von Lieferungen auf Zahlungsziel ist stets die unverminderte Kreditwürdigkeit des Käufers. Vorgenommene Lieferungen auf Kredit verpflichten uns nicht, auch auf künftige Lieferungen Zahlungsziele einzuräumen. Wir sind berechtigt, jederzeit auf Vorauskasse zu bestehen.

Bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, insbesondere bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens, bei Wechsel- oder Scheckprotesten, Verletzung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns oder Dritten, u. dgl. sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

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Liefertermin / Lieferungsverzug / Höhere Gewalt / Rücktritt

Genannte Liefertermine sind nur im Rahmen unserer Liefermöglichkeit verbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.Wir sind immer bemüht, alle Liefertermine pünktlich einzuhalten. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist des § 326 BGB ist auf mindestens 4 Wochen zu bemessen.

Alle nicht von uns zu vertretenden Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Blockaden, Aufruhr, Streik, Betriebsstörungen bei Vorlieferanten oder bei uns, u.ä.) sowie unvorhersehbare oder unbeeinflussbare behördliche Maßnahmen berechtigen uns, nach eigenem Ermessen entweder vom Vertrag zurückzutreten, im Rahmen des möglichen Teillieferungen zu erbringen oder den Zeitpunkt der Lieferung um die Dauer des hindernden Ereignisses hinauszuschieben.

Lieferungen nach Wegfall des hindernden Ereignisses kann der Käufer dann ablehnen, wenn er nachweist, dass die spätere Lieferung für ihn nicht mehr von Interesse ist.

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Annahmeverzug
Der Käufer hat für termingerechte Abnahmebereitschaft Sorge zu tragen. Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug (Annahmeverzug), so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Außerdem steht uns das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz zu verlangen.

Nimmt der Käufer die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Bereitstellung, bzw. bei avisiertem Versand umgehend ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen oder die wir nicht zu vertreten haben, für längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Käufers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

Lieferungen nach Wegfall des hindernden Ereignisses kann der Käufer dann ablehnen, wenn er nachweist, dass die spätere Lieferung für ihn nicht mehr von Interesse ist.

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Erfüllungsort / Gefahrenübergang

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungen des Kunden ist die Tributech GmbH, Firmensitz in Schwalmtal.

Die Gefahr für Lieferungen und Leistungen durch uns geht, auch bei frachtfreier Lieferung, spätestens mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, ab dem die Ware unser Haupt- oder Auslieferungslager verlässt bzw. die Leistung an unserem Sitz, unserer Niederlassung oder an unserem Auslieferungslager erbracht ist.

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Preise

Unsere angegebenen Preise verstehen sich netto in EURO (sofern entsprechend gekennzeichnet oder gesetzlich vorgeschrieben) und gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ab dem Hauptlager in Schwalmtal. Die Umsatzsteuer wird mit dem jeweils gültigen Satz gesondert berechnet und ausgewiesen.

Wir behalten uns vor Auslieferungen mit unserem eigenen Fuhrpark durchzuführen oder wahlweise einen Frachtdienstleister zu beauftragen.

Auslieferungen mit dem eigenen Fuhrpark: Bei Auslieferungen von Waren berechnen wir grundlegend je Lieferung eine Versandkostenpauschale in Höhe von 16,80 € – diese beinhaltet eine Pauschale für Fracht, Maut und Versicherung.

Bei Auslieferungen von AdBlue®, loser Ware berechnen wir grundlegend je Lieferung eine Versandkostenpauschale (Deutschlandweit – ohne Inseln) in Höhe von 19,80 €.

Innerhalb von Deutschland – ohne Inseln – werden Auslieferungen von paketversandfähigen Waren mit einem Ge-wicht kleiner 30,00 kg je Paket über einen Paketdienst unserer Wahl pauschal mit 6,95 € je Paket berechnet. Der Zuschlag für die Zustellung an Lieferanschriften auf deutschen Inseln beträgt 13,50 € je Paket.

Außerhalb von Deutschland werden Auslieferungen von paketversandfähigen Waren mit einem Gewicht kleiner 30,00 kg je Paket abhängig von der Lieferanschrift, sowie Volumen und Gewicht der Sendungen, individuell berechnet.

Die Auslieferungen durch einen externen Frachtdienstleister von nicht paketversandfähigen Waren werden stets individuell berechnet.

AdBlue® IBC werden dem Kunden mit 150,- € Pfand zur Verfügung gestellt, alle anderen IBC mit 80,- €. Die dem Käufer zur Verfügung gestellten IBC, sind Eigentum der Tributech GmbH und werden in einem Wertschöpfungskreislauf gehalten. Dieser sieht vor entsprechende IBC einer Mehrfachverwendung zuzuführen. Für eine gleichbleibende Qualität werden alle bei der Tributech GmbH wieder eingehenden IBC einer Überprüfung auf Mängel unterzogen und gereinigt. Die Erstattung des entrichteten Pfandes erfolgt nach der Rückgabe und positivem Eingangsbefund bei der Tributech GmbH. Sollte die Plombe beschädigt oder der Container in einem nicht wieder verwendbaren Zustand sein, erfolgt keine Rückerstattung des Pfands.

Eine separate Abholung von IBC, ohne eine direkte Neubestellung, wird mit 100,- € pro IBC berechnet. Pauschalen, sowie Pfand auf Behältnisse, Gerätschaften und die Belieferung von AdBlue® sind vom Skontoabzug ausgeschlossen.

Bestätigte Preise gelten, soweit keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, jeweils für 30 Tage ab Vertragsschluss, sofern der Käufer ein Kaufmann ist und jeweils für 120 Tage, wenn der Käufer kein Kaufmann ist.
Nach Ablauf dieser Frist sind neue Vertragsvereinbarungen zu treffen.

Preisänderungen bleiben in jedem Falle, auch bei einer Festpreisvereinbarung, jederzeit vorbehalten, wenn sich für die Mineralölwirtschaft insgesamt fiskalische Abgaben (z.B. Mineralölsteuer, Abgaben, u. dgl.) Frachten, Rohstoffpreise und sonstige Kosten ändern.

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Gewährleistung / Haftung / Schadensersatz

Wir bemühen uns um ordnungsgemäße Lieferung. Eine Gewährleistung unsererseits wird ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware beim Käufer nicht ordnungsgemäß gelagert und gewartet ist oder dem Zugriff Dritter ausgesetzt war.

Bei Maschinen führt jeder betriebsfremde Eingriff zum Verlust des Rügerechts. Sofern eine Mängelrüge begründet ist, werden wir die gelieferte Ware nach unserer Wahl entweder nachbessern oder gegen ein fehlerfreies Produkt austauschen. Nur bei endgültigem Fehlschlagen unserer Bemühungen steht dem Käufer das Recht zu, eine Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Besondere Garantieerklärungen des Herstellers geben wir in vollem Umfang weiter. Maßgebend sind insoweit die dafür bestehenden Bedingungen des Vorlieferanten (Herstellers), einschließlich der technischen Beschreibung, auch insoweit diese bei Vertragsabschluss mit uns nicht vorgelegen haben. Die Haftung ist auf den Umfang beschränkt, in dem der Hersteller Ersatz leistet; eine eigene Verbindlichkeit gegen uns wird nicht begründet.

Alle Angaben über Maße und Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten sind unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben des Lieferanten (Herstellers).

Gebrauchte Maschinen werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, (wie beschrieben und/oder besehen) soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Ist der Käufer Kaufmann, so sind alle weitergehenden Ansprüche als die vorstehend genannten, also auch solche, die keine Gewährleistungsansprüche sind, ausgeschlossen.

Sollten wir zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sein, beschränkt sich dieser in allen Fällen (insbesondere auch im Falle des Verzugs oben gem. Ziffer 3), soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert der einzelnen Lieferung. Jegliche Schadensersatzansprüche sind auf jeden Fall auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen uns eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung nachgewiesen wird. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist in allen Fällen ausgeschlossen.

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Qualitätsbeanstandungen / Mängelrüge

Der Käufer ist verpflichtet, alle erkennbaren und alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 3 Tagen nach Eingang der Waren am Bestimmungsort und vor deren Verwendung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen den Transportführer zu sorgen.

Ferner sind uns alle notwendigen Maßnahmen zur Prüfung der Beanstandung vor Ort zu ermöglichen.

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Zahlungsbedingungen / Barzahlung

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich bei Eingang fällig und sofort zu begleichen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

Wechsel nehmen wir grundsätzlich nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt uneingeschränkter Diskontfähigkeit an, wobei Gebühren, Kosten sowie fiskalische Abgaben und Spesen zu Lasten des Käufers gehen.

Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern können, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zur Folge, ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel.

Wir übernehmen auch keine Haftung für rechtzeitige Vorlegung, Protest, Benachrichtigung und Zurückweisung im Falle der Nichteinlösung. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Für alle Zahlungen des Käufers gilt, unabhängig von dessen Bestimmung, § 367 Abs. 1 BGB.

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Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.

Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber dem Verkäufer, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten.

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Geltung / Rechtsanwendung

Die vorliegende Fassung gilt ab 01.07.2022 und tritt an die Stelle aller früheren Bedingungen.

Diesen Bestimmungen gehen weder Handelsbrauch noch abweichende gesetzliche Regelungen vor. Soweit diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen keine besondere Regelung enthalten, gelten die deutschen Gesetze.

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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten unter den Vertragsparteien aus dem vorliegenden Vertrag ist Viersen sofern der Kunde Kaufmann ist oder wenn der Kunde keinen allg. Gerichtstand in Deutschland hat (§ 38 Abs. II ZPO).